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Besteht die Möglichkeit, dass mein Kind für den Musikunterricht von der Schule einen Dispens erhält?

Die Einführung des Lehrplans 21 per 1. August 2018 bedeutete teilweise eine deutlich höhere Anzahl Lektionen für die Schüler*innen. Es wurde für die Schüler*innen der Musikschule zunehmend schwieriger, Zeitfenster für den Musikunterricht zu finden und genügend Zeit für das Üben einzuplanen.

Die Erziehungsdirektion hat deshalb als Entlastungsmöglichkeit in den Allgemeinen Hinweisen und Bestimmungen zum Lehrplan 21 (AHB 4.1.3) festgehalten, dass die Schulleitung der Volksschule für Schüler*innen, die eine anerkannte Musikschule besuchen, eine Kompensation des obligatorischen Unterrichts genehmigen kann. In der Praxis bedeutet dies, dass Schüler*innen auf Gesuch der Eltern hin einen Dispens für einzelne Lektionen erhalten können, wenn sie den Unterricht an der Musikschule besuchen. Dies bietet sich in Fachbereichen an, in denen die Schüler*innen auch mit reduziertem Pensum deutlich mehr als die Grundansprüche erreichen können. Zeitlich bieten sich Randstunden an, allenfalls auch eine Lektion mitten im Morgen/Nachmittag, falls der Unterricht im gleichen Schulhaus stattfindet.

Vorgehen
Die Eltern erörtern im Falle eines zeitlichen Engpasses oder einer hohen Lektionszahl mit der Musiklehrperson und der Klassenlehrperson die Möglichkeiten, bevor sie ein Gesuch an die Schulleitung der Volksschule stellen. Mit guter Kommunikation steigen die Chancen auf eine für alle Seiten befriedigende Lösung. Dabei ist zu beachten, dass der Entscheid bei der Schulleitung der Volksschule liegt und kein Rechtsanspruch auf einen Dispens besteht.